Zweitmeinungsverfahren Hüftgelenk

Bereits seit Jahren haben Dr. Flottemesch und Dr. Fünfgelder die Genehmigung der Kassen (KVB) Patienten in allen Fragen rund ums neue Kniegelenk zu beraten und eine offizielle Zweitmeinung abzugeben.

Seit 1.7.2024 gibt es nun die Möglichkeit auch für neue Hüftgelenke und die Praxis am Obstmarkt hat als erste in Oberfranken auf Grund der vorhandenen Qualifikationen die Erlaubnis zum sogenannten Zweitmeinungsverfahren erhalten.

Patientinnen und Patienten können sich seit Juli 2024 auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen über folgenden Themen beraten lassen:

Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk sowie  Revisionsgriffe, Wechsel und Entfernung von Total- oder Teilendoprothesen.

Diese Fragen sind wichtig:

– Ist die Operation notwendig?

– Gibt es Alternativen zur OP?

– Welche ist die beste OP für mich?